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![]() AEO- F Zertifizierung
Wir haben seit 10. Oktober 2011 den Status AEO-F vom Hauptzollamt Augsburg erhalten. Die Abkürzung AEO steht für "Authorised Economic Operator" und bedeutet im deutschen übersetzt „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“. Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status (AEO) beantragen. Der Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ berechtigt zu Vergünstigungen sicherheitsrelevanter Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften innerhalb der gesamten Europäischen Union. Die Gewährung eines AEO Status ist an umfangreiche Bedingungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Bonität, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards geknüpft. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Der Status AEO ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Der Status kann in drei Varianten erteilt werden: • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C) • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S) • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F) Hierbei bündelt das Zertifikat AEO F die Zertifikate AEO C und AEO S. |
